- Masseansprüche
- Forderungen, die nach Eröffnung eines ⇡ Insolvenzverfahrens bevorrechtigt aus der ⇡ Insolvenzmasse befriedigt werden.- Vgl. auch ⇡ Massegläubiger.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Masseansprüche — (Masseforderungen, Masseschulden), s. Konkurs, S. 403 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
gegenseitige Verträge — Austauschverträge, synallagmatische Verträge; jeden Vertragspartner zu einer im wechselseitigen Verhältnis stehenden Leistung (bzw. Gegenleistung) verpflichtende ⇡ Verträge, z.B. Kauf , Miet , Werkvertrag. Gesetzliche Sonderregelungen: §§ 320–326 … Lexikon der Economics
Insolvenzgericht — gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens (§ 2 InsO). I. Zuständigkeit:Zuständig ist das ⇡ Amtsgericht, bei dem der ⇡ Gemeinschuldner seine gewerbliche ⇡ Niederlassung hat; bei mehreren Niederlassungen entscheidet der Sitz der… … Lexikon der Economics
Insolvenzgläubiger — I. Begriff:Gläubiger, denen z.Z. der ⇡ Insolvenzeröffnung ein begründeter Vermögensanspruch an den Gemeinschuldner zusteht (§§ 38, 103, 105 InsO). 1. Keine Insolvenzforderungen sind: Ansprüche rein familienrechtlicher Art auf eine persönliche… … Lexikon der Economics